Satzung und Mitgliedschaft
Mitgliedschaft in der Lebenshilfe Torgau e. V.
Der Zweck des Vereins ist der Zusammenschluss und die Förderung von Menschen mit besonderem Bedarf, deren Eltern, sonstige Angehörige, Sorgeberechtigten, Fachleuten und Förderern. Er tritt für die Rechte und das Wohlergehen von Menschen aller Altersstufen mit einer geistigen Behinderung, mit Mehrfachbehinderungen, von Autisten und Menschen mit chronisch psychischen Erkrankungen ein. Er unterstützt diese Personen darin, ein selbstbestimmtes, aktives und menschenwürdiges Leben führen zu können.
Zu den Aufgaben des Vereins zählen auch Maßnahmen zur Betreuung von Kindern in integrativen Kindertagesstätten.
Wir gehören in der Wohlfahrtspflege folgenden Verbänden an:
- Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V.
- Lebenshilfe Sachsen e. V.
Als Mitglied der Lebenshilfe Torgau e. V. erhalten Sie viermal im Jahr die Zeitung der Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V.
Auszug aus der Beitragsordnung (laut Beschluss der Mitgliederversammlung vom 13.11.2012)
Bei der Erhebung des Mitgliedsbeitrages wird unterschieden in natürliche und juristische Personen. Der Beitrag ist steuerlich absetzbar.
Natürliche Personen
Der Mitgliedsbeitrag richtet sich nach dem Monatseinkommen. Darunter sind Einkünfte aus dem Arbeitseinkommen und den Renten zu berücksichtigen.
Der Mitgliedsbeitrag richtet sich nach dem Monatseinkommen. Darunter sind Einkünfte aus dem Arbeitseinkommen und den Renten zu berücksichtigen.
Monatseinkommen / Jahresbeitrag
bis 300,00 EUR / 10,00 EUR
bis 600,00 EUR / 22,00 EUR
ab 600,00 EUR / 31,00 EUR
Juristische Personen
Der Mitgliedsbeitrag wird frei vereinbart. Er beträgt mindestens das Zehnfache des höchsten Beitragssatzes für natürliche Personen.